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   OVG Niedersachsen, 16.12.1993 - 1 L 91/90   

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https://dejure.org/1993,9494
OVG Niedersachsen, 16.12.1993 - 1 L 91/90 (https://dejure.org/1993,9494)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.1993 - 1 L 91/90 (https://dejure.org/1993,9494)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 1 L 91/90 (https://dejure.org/1993,9494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 34 Abs. 1 BauGB; § 2 GastG; § 3 GastG; § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG
    Baugenehmigung; Gaststätte; Nachbarklage; Lärmbelästigung; Folgezeit; Kneipenviertel; Einbeziehung; Öffentliche Verkehrsfläche; Gastronomische Nutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Gaststätte; Nachbarklage; Lärmbelästigung; Folgezeit; Kneipenviertel; Einbeziehung; Öffentliche Verkehrsfläche; Gastronomische Nutzung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 558
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1993 - 1 L 91/90
    Das Gebot der Rücksichtnahme hat seine Grundlage hier in der Bestimmung des § 34 I BBauG, denn die Zulässigkeit der angefochtenen Baumaßnahme richtet sich nach § 34 I BBauG (vgl. BVerwG, BauR 1981, 354), weil ein verbindlicher Bebauungsplan für das Baugrundstück fehlt (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1994, 563 [in diesem Heft]) und die Eigenart der näheren Umgebung des Baugrundstückes nicht einem Baugebiet i. S. der Baunutzungsverordnung zugeordnet werden kann (§ 34 II 1 BBauG).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1993 - 1 L 91/90
    Es ist verletzt, wenn und soweit die Nutzung von Nachbargrundstücken des Baugrundstückes durch die Erteilung einer Baugenehmigung oder deren Ausnutzung unzumutbar beeinträchtigt werden (vgl. u. a. BVerwG, NVwZ 1985, 37 = DÖV 1985, 244).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 35/91

    Maßgeblichkeit; Baubeschreibung; Betrieb; Herstellung von Software; Zulässigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1993 - 1 L 91/90
    Den Gegenstand einer Baugenehmigung bildet das Vorhaben, so wie es einerseits der Bauherr durch seinen Bauantrag mit den beigefügten Bauvorlagen zur Prüfung stellt und wie andererseits die Behörde den Genehmigungsinhalt durch die Bezeichnung der Baumaßnahme in der Baugenehmigung festlegt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 16.10.1989 - 1 A 151/88; v. 14.9.1993 - 1 L 35/91; dng 1993, 211 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.1993 - 1 K 349/91

    Nacht; Lärmbelästigung; Kneipenviertel; Dauerschallpegel; Pegelspitze;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1993 - 1 L 91/90
    Das Gebot der Rücksichtnahme hat seine Grundlage hier in der Bestimmung des § 34 I BBauG, denn die Zulässigkeit der angefochtenen Baumaßnahme richtet sich nach § 34 I BBauG (vgl. BVerwG, BauR 1981, 354), weil ein verbindlicher Bebauungsplan für das Baugrundstück fehlt (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1994, 563 [in diesem Heft]) und die Eigenart der näheren Umgebung des Baugrundstückes nicht einem Baugebiet i. S. der Baunutzungsverordnung zugeordnet werden kann (§ 34 II 1 BBauG).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 1 LA 123/13

    Tragweite der Berechtigung der Festsetzung der Zweckbestimmung von Sondergebieten

    Nur in Fällen eines derartigen "Etikettenschwindels" ist ein Durchgriff auf das tatsächlich zur Genehmigung gestellte Vorhaben geboten (vgl. Senat, Urt. v. 16.12.1993 - 1 L 91/90 -, juris Rn. 9 = NVwZ-RR 1994, 558 = BRS 56 Nr. 166; Urt. v. 18.2.2010 - 1 LC 244/07 -, juris Rn. 78 = BauR 2010, 1060 = BRS 76 Nr. 158).
  • VG Hannover, 08.03.2023 - 12 A 5732/19

    Ablehnung der Bearbeitung eines Bauantrages; Erdwall und Hoffläche für einen

    In Fällen eines derartigen "Etikettenschwindels" ist ein Durchgriff auf das tatsächlich zur Genehmigung gestellte Vorhaben geboten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.9.2021 - 1 LA 59/21 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 12.12.2013 - 1 LA 123/13 -, juris Rn. 18; Urt. v. 16.12.1993 - 1 L 91/90 -, juris Rn. 9; Urt. v. 18.2.2010 - 1 LC 244/07 -, juris Rn. 78).
  • VG Lüneburg, 24.04.2020 - 2 A 323/18

    Gebäudeteil; Grenzbebauung

    Der Bauherr bestimmt dabei mit seinem Bauantrag, für welche Baumaßnahme das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll (Nds. OVG, Urt. v. 16.12.1993 - 1 L 91/90 -, juris Rn. 9, Mann, in: Große-Suchsdorf/Burzynska, 10. Aufl. 2020, NBauO § 70 Rn. 29, 30).
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